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| Restmüll |
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| Restmüll aus Haushalten und restmüllähnlicher
Gewerbeabfall sind andienungspflichtige Abfälle. Das
bedeutet, dass nur der AEV "Schwarze Elster" in seinem Verbandsgebiet
berechtigt ist, diese Abfälle zu entsorgen. |
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| Was ist Restmüll? |
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| Restmüll ist haushaltstypischer Abfall, der durch keine
anderen Entsorgungs- oder Verwertungsmaßnahmen erfasst
wird. In die Restmülltonne werfen Sie bitte nur Stoffe,
die nicht durch andere Sammlungen (Papier,- Glas,-Sperrmüll-,
Schadstoff-, Gartenabfall- oder DSD Wertstoffsammlung)
erfasst werden, die nicht umweltgefährdend und die
von ihrer Art und Größe dafür geeignet
sind. |
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| Restmüllbehandlung |
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Mit der Leerung Ihrer Restmülltonne beginnt für
uns die eigentliche Herausforderung.
Seit Juni 2005 darf per Gesetz der Restmüll in Deutschland
nicht mehr deponiert werden.

Unsere mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Freienhufen
sortiert ihre Abfälle zuverlässig. Die mechanische
Behandlung ermöglicht uns die Separierung von verschiedenen
Wertstoffen und energiehaltigen Bestandteilen, die sich im
Restmüll befinden und so in den Rohstoffkreislauf zurückgelangen
um wertvolle natürliche Ressourcen zu schonen. Die biologische
Behandlung der organischen Bestandteile des Mülls sorgt
dafür, dass unsere ohnehin schon stark strapazierte Umwelt
von Treibhausgasen entlastet wird. Durch dieses Verfahren
ist eine gesonderte Erfassung der Bioabfälle in unserem
Verbandsgebiet überflüssig und erspart der Umwelt
zusätzliche Sammeltouren. Mit gutem Gewissen können
Sie Ihren Bioabfall über die Restmülltonne entsorgen.
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| Restmüllentsorgung |
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Die Abholung der Restmülltonne 80, 120 und 240 Liter
Fassungsvermögen erfolgt im Rhythmus von 14 Tagen nach
Tourenplan.
Bei der Entsorgung der 660- und 1100-Liter-Behälter können
Sie zwischen einem 14-tägigen, wöchentlichen oder
2 mal wöchentlichen Abholrhythmus individuell wählen.
Die Abholtermine dieser Behälter erfahren Sie von uns.

Zur Abholung stellen Sie bitte Ihre Restmülltonne am
Leerungstag bis spätestens 6.30 Uhr gut sichtbar an den
Straßenrand. Sollte Ihre Tonne nicht rechtzeitig bereit
stehen und das Sammelfahrzeug Ihr Grundstück bereits
angefahren haben, so haben Sie leider keinen Anspruch auf
eine nachträgliche Entsorgung.
Sollten Sie einmal mehr Restmüll als üblich haben,
der nicht in die Mülltonne passt, hilft Ihnen zur Überbrückung
unser grauer Abfallsack weiter. Diesen Müllsack gibt
es nur bei unseren Müllmarkenhändlern. Sie können
den Müllsack wie eine Mülltonne befüllen und
am Tag der Tonnenleerung
bereitstellen.

Restmüll aus Haushalten, Gewerbebetrieben, öffentlichen
Einrichtungen u.ä. ist andienungspflichtig. Das bedeutet,
nur der AEV Schwarze Elster ist in seinem Verbandsgebiet
berechtigt, diese Abfälle zu entsorgen.
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| Tourenplan |
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Jeweils im Dezember erhalten Sie unseren Abfallkalender, dem
Sie unter anderem die Abholtermine für Ihre Restmülltonne
entnehmen können.
Ganz bequem können Sie den Tourenplan der Behälter
80, 120, 240 Liter im Internet einsehen. Wählen Sie bitte
links aus dem Formular Tourenplan Ihren Ort und die Abfallart
aus und klicken Sie auf "Plan anzeigen". |
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| Gebühren |
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Damit Ihre Mülltonne geleert werden kann, ist eine Mülltonne mit Chip erforderlich. Privatpersonen mit Abfalltonnen 80, 120, 240 Liter
können
zwischen Chipregistrierung und Jahresmarken wählen.
Die Gebühren dafür finden Sie in unserer Gebührenübersicht.
Möchten Sie bequem eine Jahresmarke verwenden, senden
wir Ihnen diese auf Anforderung gern zu.

Die Benutzer größerer Müllbehälter und
Gewerbetriebe, öffentliche Einrichtungen u.ä. erhalten
von uns für das ganze Jahr gültige Gebührenmarken
auf Anforderung zugeschickt. Die Gebühren dazu finden
Sie ebenfalls auf unserer Gebührenübersicht.
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| Allgemeine Hinweise |
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Wir bemühen uns, die Gebühren der Abfallentsorgung
so gering wie möglich zu halten, dabei können Sie
uns unterstützen. Es gibt auf Grundstücken noch
Mülltonnen, die nicht oder äußerst selten
genutzt oder als Reservevolumen betrachtet werden. Alle diese
ungenutzten oder wenig genutzten Tonnen erzeugen überflüssige
Kosten, die sich in den Abfallgebühren widerspiegeln.
Wenn Sie eine nicht benötigte Tonne haben, rufen Sie
uns an. Wir kümmern uns um den Rest |
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| Hinweis zum Winterbetrieb |
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Damit Sie auch bei frostigem Wetter keine Probleme mit der
Entleerung Ihrer Tonne bekommen, beachten Sie bitte folgende
Hinweise:

Stellen Sie Ihre Tonne so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren
kann, z.B. in einer Garage, im Keller oder an einem geschützten
Platz an der Gebäudesüdseite.
Etwas Papier zwischen Tonne und Abfall verhindert schon das
Anfrieren des Tonneninhaltes. Feuchte Abfälle sollten Sie
im Winter in Zeitungspapier oder Plastiktüten packen.

Mülltonnen bei denen der Inhalt eingefroren ist, lassen
sich nicht leeren. Bereits der Versuch, den Inhalt der Tonne
in den Müllwagen zu schütten, führt zur Registrierung der Schüttung.
Bei einer eingefrorenen Tonne haben Sie
keinen Anspruch auf den Ersatz.
Das Gleiche gilt für Tonnen, in denen der Restmüll
durch Einstampfen oder -spülen verdichtet wurde. |
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| Restmüll |
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außer Schadstoffe, Verpackungen mit dem Grünen
Punkt, Papier und Glas: • Alufolie • Asche
(kalt) • Bekleidung (nicht mehr tragbar) •
Bastelreste • Blaupapier • Bleistiftstummel
• Buntstifte • Blumentöpfe • Damenbinden
• Gebrauchsgegenstände (nicht elektrisch) •
Einwegprodukte • Einwegrasierer • Farbbänder
• Fette aus Haushaltsküchen • Filme •
Filzstifte • Fotos • Folien (verschmutzt)
• Gefrierdosen • Geschirr • Glasabfälle
• Glühbirnen • Grillfolien • Gummi,
Gummireste • Haare • Haarbürsten
• Hygieneartikel • Kabelreste • Kehricht
• Keramik • Kinderspielzeug (nicht elektrisch)
• Klarsichthüllen • Kleiderbügel
• Knochen aus Haushaltsküchen • Körbe
• Küchenrollenpapier • Kugelschreiber
• Lebensmittel (verpackt) • Leder, Lederreste
• Lumpen • Malerfolie • Musikkasetten
• Ordner • Papier (verschmutzt) • Papiertaschentücher
• Pflaster • Plastikgefäße •
Porzellan • Putzlappen • Schallplatten
• Schaumgummi • Scheuertücher •
Schuhe • Schwämme • Servietten •
Speiseabfälle • Spiegel • Spielzeug (nicht
elektrisch) • Staubsaugerbeutel • Staubtücher
• Stoffreste, -abfälle • Strumpfhosen
• Tapeten (gebraucht) • Taschentücher
• Teppichreste • Tierkot • Tierstreu
• tote Kleinsttiere • Töpfe • Turnschuhe
• Verbandsmaterial • Windeln • Wurstpelle
• Zahnbürsten • Zigarettenkippen •
andere nicht sperrige Haushaltsgegenstände |
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