Restmüll
Restmüll aus Haushalten und restmüllähnlicher Gewerbeabfall sind andienungspflichtige Abfälle. Das bedeutet, dass nur der AEV "Schwarze Elster" in seinem Verbandsgebiet berechtigt ist, diese Abfälle zu entsorgen.
Was ist Restmüll?
Restmüll ist haushaltstypischer Abfall, der durch keine anderen Entsorgungs- oder Verwertungsmaßnahmen erfasst wird. In die Restmülltonne werfen Sie bitte nur Stoffe, die nicht durch andere Sammlungen (Papier,- Glas,-Sperrmüll-, Schadstoff-, Gartenabfall- oder DSD Wertstoffsammlung) erfasst werden, die nicht umweltgefährdend und die von ihrer Art und Größe dafür geeignet sind.
Restmüllbehandlung

Mit der Leerung Ihrer Restmülltonne beginnt für uns die eigentliche Herausforderung. Seit Juni 2005 darf per Gesetz der Restmüll in Deutschland nicht mehr deponiert werden.

Unsere mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Freienhufen sortiert ihre Abfälle zuverlässig. Die mechanische Behandlung ermöglicht uns die Separierung von verschiedenen Wertstoffen und energiehaltigen Bestandteilen, die sich im Restmüll befinden und so in den Rohstoffkreislauf zurückgelangen um wertvolle natürliche Ressourcen zu schonen. Die biologische Behandlung der organischen Bestandteile des Mülls sorgt dafür, dass unsere ohnehin schon stark strapazierte Umwelt von Treibhausgasen entlastet wird. Durch dieses Verfahren ist eine gesonderte Erfassung der Bioabfälle in unserem Verbandsgebiet überflüssig und erspart der Umwelt zusätzliche Sammeltouren. Mit gutem Gewissen können Sie Ihren Bioabfall über die Restmülltonne entsorgen.

Restmüllentsorgung

Die Abholung der Restmülltonne 80, 120 und 240 Liter Fassungsvermögen erfolgt im Rhythmus von 14 Tagen nach Tourenplan.
Bei der Entsorgung der 660- und 1100-Liter-Behälter können Sie zwischen einem 14-tägigen, wöchentlichen oder 2 mal wöchentlichen Abholrhythmus individuell wählen. Die Abholtermine dieser Behälter erfahren Sie von uns.

Zur Abholung stellen Sie bitte Ihre Restmülltonne am Leerungstag bis spätestens 6.30 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Sollte Ihre Tonne nicht rechtzeitig bereit stehen und das Sammelfahrzeug Ihr Grundstück bereits angefahren haben, so haben Sie leider keinen Anspruch auf eine nachträgliche Entsorgung.

Sollten Sie einmal mehr Restmüll als üblich haben, der nicht in die Mülltonne passt, hilft Ihnen zur Überbrückung unser grauer Abfallsack weiter. Diesen Müllsack gibt es nur bei unseren Müllmarkenhändlern. Sie können den Müllsack wie eine Mülltonne befüllen und am Tag der Tonnenleerung bereitstellen.

Restmüll aus Haushalten, Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen u.ä. ist andienungspflichtig. Das bedeutet, nur der AEV Schwarze Elster ist in seinem Verbandsgebiet berechtigt, diese Abfälle zu entsorgen.

Tourenplan
Jeweils im Dezember erhalten Sie unseren Abfallkalender, dem Sie unter anderem die Abholtermine für Ihre Restmülltonne entnehmen können.

Ganz bequem können Sie den Tourenplan der Behälter 80, 120, 240 Liter im Internet einsehen. Wählen Sie bitte links aus dem Formular Tourenplan Ihren Ort und die Abfallart aus und klicken Sie auf "Plan anzeigen".
Gebühren

Damit Ihre Mülltonne geleert werden kann, ist eine Mülltonne mit Chip erforderlich. Privatpersonen mit Abfalltonnen 80, 120, 240 Liter können zwischen Chipregistrierung und Jahresmarken wählen. Die Gebühren dafür finden Sie in unserer Gebührenübersicht. Möchten Sie bequem eine Jahresmarke verwenden, senden wir Ihnen diese auf Anforderung gern zu.

Die Benutzer größerer Müllbehälter und Gewerbetriebe, öffentliche Einrichtungen u.ä. erhalten von uns für das ganze Jahr gültige Gebührenmarken auf Anforderung zugeschickt. Die Gebühren dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Gebührenübersicht.

Allgemeine Hinweise

Wir bemühen uns, die Gebühren der Abfallentsorgung so gering wie möglich zu halten, dabei können Sie uns unterstützen. Es gibt auf Grundstücken noch Mülltonnen, die nicht oder äußerst selten genutzt oder als Reservevolumen betrachtet werden. Alle diese ungenutzten oder wenig genutzten Tonnen erzeugen überflüssige Kosten, die sich in den Abfallgebühren widerspiegeln. Wenn Sie eine nicht benötigte Tonne haben, rufen Sie uns an. Wir kümmern uns um den Rest

Hinweis zum Winterbetrieb
Damit Sie auch bei frostigem Wetter keine Probleme mit der Entleerung Ihrer Tonne bekommen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Stellen Sie Ihre Tonne so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren kann, z.B. in einer Garage, im Keller oder an einem geschützten Platz an der Gebäudesüdseite.
Etwas Papier zwischen Tonne und Abfall verhindert schon das Anfrieren des Tonneninhaltes. Feuchte Abfälle sollten Sie im Winter in Zeitungspapier oder Plastiktüten packen.

Mülltonnen bei denen der Inhalt eingefroren ist, lassen sich nicht leeren. Bereits der Versuch, den Inhalt der Tonne in den Müllwagen zu schütten, führt zur Registrierung der Schüttung.
Bei einer eingefrorenen Tonne haben Sie keinen Anspruch auf den Ersatz.
Das Gleiche gilt für Tonnen, in denen der Restmüll durch Einstampfen oder -spülen verdichtet wurde.
 

 

Restmüll
außer Schadstoffe, Verpackungen mit dem Grünen Punkt, Papier und Glas:
• Alufolie
• Asche (kalt)
• Bekleidung (nicht mehr tragbar)
• Bastelreste
• Blaupapier
• Bleistiftstummel
• Buntstifte
• Blumentöpfe
• Damenbinden
• Gebrauchsgegenstände (nicht elektrisch)
• Einwegprodukte
• Einwegrasierer
• Farbbänder
• Fette aus Haushaltsküchen
• Filme
• Filzstifte
• Fotos
• Folien (verschmutzt)
• Gefrierdosen
• Geschirr
• Glasabfälle
• Glühbirnen
• Grillfolien
• Gummi, Gummireste
• Haare
• Haarbürsten
• Hygieneartikel
• Kabelreste
• Kehricht
• Keramik
• Kinderspielzeug (nicht elektrisch)
• Klarsichthüllen
• Kleiderbügel
• Knochen aus Haushaltsküchen
• Körbe
• Küchenrollenpapier
• Kugelschreiber
• Lebensmittel (verpackt)
• Leder, Lederreste
• Lumpen
• Malerfolie
• Musikkasetten
• Ordner
• Papier (verschmutzt)
• Papiertaschentücher
• Pflaster
• Plastikgefäße
• Porzellan
• Putzlappen
• Schallplatten
• Schaumgummi
• Scheuertücher
• Schuhe
• Schwämme
• Servietten
• Speiseabfälle
• Spiegel
• Spielzeug (nicht elektrisch)
• Staubsaugerbeutel
• Staubtücher
• Stoffreste, -abfälle
• Strumpfhosen
• Tapeten (gebraucht)
• Taschentücher
• Teppichreste
• Tierkot
• Tierstreu
• tote Kleinsttiere
• Töpfe
• Turnschuhe
• Verbandsmaterial
• Windeln
• Wurstpelle
• Zahnbürsten
• Zigarettenkippen
• andere nicht sperrige
Haushaltsgegenstände