Abfallgebühren 2024 unverändert

Dienstag, 21. November 2023 Lesedauer 0:36 Minuten

Für das Jahr 2024 bleiben die Abfallgebühren des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster unverändert. Durch die Verbandsversammlung wurde am 15. November 2023 der Wirtschaftsplan für 2024 beschlossen. Dieser bestätigt die für den Zeitraum 2023/2024 kalkulierten Abfallgebühren, die somit auch im nächsten Jahr gültig bleiben. Zusätzlich wurden geringfügige Änderungen in der Abfallentsorgungssatzung beschlossen. 
„Konkret betrifft dies die Sammlung von Elektrokleingeräten wie Handys oder elektrischen Zahnbürsten. Diese werden ab 2024 aufgrund der Abgabemöglichkeit im Handel nicht mehr bei der Straßensammlung mitgenommen. Die kostenlose Abgabe ist aber weiterhin auf unseren Wertstoffhöfen möglich“, informiert Dr. Bernd Dutschmann, Verbandsvorsteher des AEV.

Weitere Infos zum Thema: 

Elektro-Kleingeräte kostenfrei im Supermarkt abgeben

AEV-Wertstoffhöfe 

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Elektrokleingeräte wie Handys mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm können bequem im Handel, Supermarkt oder auf den AEV-Wertstoffhöfen abgegeben werden. Foto: pixabay

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