Ausgediente Handys, Tablets, Rasierer oder elektronische Zahnbürsten - in jedem Haushalt schlummern so manche Elektro-Kleingeräte. Durchschnittlich fallen circa 20 Kilogramm Elektroschrott pro Person und Jahr in Deutschland an.
Davon werden jedoch nur 45 Prozent ordnungsgemäß verwertet. Neben der kostenlosen Abgabe auf den Wertstoffhöfen und über die haushaltsnahe Elektroaltgerätesammlung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster wurde die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte im Handel ausgeweitet. Damit soll das Recycling gesteigert werden.
So können alle Bürger seit Mitte 2022 ihre nicht mehr genutzten Elektro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter in Supermärkten abgeben. Voraussetzung ist, dass der Supermarkt größer als 800 Quadratmeter ist und selbst vergleichbare Elektroartikel anbietet. Das ist in den meisten Supermärkten der Fall. Im Zweifel sollte der Bürger nachfragen, gekauft werden muss nichts.
Wird ein neues großes Elektrogerät angeschafft, wie zum Beispiel eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler, muss wie bereits der Elektrofachhandel auch der Supermarkt das Altgerät der gleichen Art unentgeltlich zurücknehmen. Die Regelungen sind auch vom Online-Handel umzusetzen. Dieser muss die Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung oder durch einen Versand gewährleisten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.e-schrott-entsorgen.org.
