Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Nadeln, Laub, Grün- und Strauchschnitt oder Ästen und Wurzeln im Freien ist nach § 4 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung verboten.
Darauf verweist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg in einer aktuellen Information. Trotzdem verbrennen Bürger solche Abfälle immer wieder illegal. Die freigesetzten Schadstoffe, der Feinstaub und die meist starke Rauchentwicklung aufgrund der Feuchte im Material belasten dabei Mensch und Umwelt enorm. Aus diesem Grund werden Verstöße gegen das Verbrennungsverbot als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei denen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich ist.
Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, Gartenabfälle nachhaltig zu entsorgen. Neben der Eigenkompostierung auf dem Grundstück bietet der AEV eine hochwertige Verwertung über seine Biotonne oder die Wertstoffhöfe an. Der AEV stellt jedem Privatgrundstück die Biotonne in den Größen 120 Liter und 240 Liter auf Anfrage zur Verfügung. Die Entleerung erfolgt im zweiwöchentlichen Rhythmus. Darüber hinaus können Bürger ihre Gartenabfälle auf den AEV-Wertstoffhöfen in Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Freienhufen, Hörlitz, Herzberg und Lauchhammer zu moderaten Preisen abgeben. Die gesammelten Bio- und Gartenabfälle dienen dem AEV zur Herstellung von hochwertigem Kompost, der „Lausitzer Krafterde“, und von Strom zur Einspeisung. Alle Bürger können somit einen nachhaltigen Beitrag zu mehr Umwelt- und Ressourcenschutz leisten.
