Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster hat seine Abfallgebühren für die kommenden zwei Jahre neu kalkuliert. Die geänderten Gebührensätze ab 1. Januar 2023 sehen eine leichte Gebührenerhöhung vor. Danach steigen die Festgebühr um 1,44 Euro pro Person und Jahr, die Entleerungsgebühren für Rest- und Bioabfall um durchschnittlich drei bis fünf Prozent. „Die Erhöhung ist moderat, jedoch aufgrund der erheblich gestiegenen Energiekosten sowie der Kostensteigerungen bei Leistungen durch Drittbeauftragte, wie beispielsweise beim Einsammeln und Transportieren von Abfällen, unumgänglich“, erklärt AEV-Verbandsvorsteher, Dr. Bernd Dutschmann.
Das Gebührensystem ist weiterhin so gestaltet, dass jeder durch richtige Abfalltrennung und Abfallvermeidung Einfluss auf die Höhe seiner Abfallgebühren nehmen kann. Dafür steht ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Es umfasst ein Holsystem für Rest- und Bioabfall, Papier und Pappe, Sperrmüll, Schrott und Haushaltsgeräten und einem Bringsystem mit den sechs Wertstoffhöfen sowie der mobilen und stationären Schadstoffsammlung. Darüber hinaus berät der Kundendienst bei allen Fragen zum Thema Abfall und gibt Tipps zur Vermeidung, Trennung und der richtigen Entsorgung.
Übersicht der Abfallgebühren 2023
Amtsblatt 12/2022 vom 18.11.2022
1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung gültig ab 2023 (PDF)
1. Änderung der Entgeltordnung Wertstoffhöfe gültig ab 2023 (PDF)