Die 2. Rate der Abfallgebühren ist von allen Gebührenpflichtigen ohne SEPA-Lastschriftmandat bis zum 01.10.2021 zu zahlen. Die Überweisungsdaten sind im Abfallgebührenbescheid zu finden. Bitte beachten Sie, dass keine Überweisungsträger zur Einzahlung versendet werden. Sie können dem Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bitte beachten Sie die Vorlage zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Vorlage zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
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Die 2. Rate der Abfallgebühren ist von allen Gebührenpflichtigen ohne SEPA-Lastschriftmandat bis zum 01.10.2021 zu zahlen.