Informationen und Hinweise zur Gebührenberechnung
Die Gebühren für Wohngrundstücke setzen sich aus den Fest- und Leistungsgebühren zusammen. Wobei die Festgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück einwohnermelderechtlich erfassten Personen berechnet werden. Die vollständige Abfallgebührensatzung finden Sie hier.
Für Grundstücke, auf denen die Personenzahl nicht ermittelbar ist, wird eine pauschale Belegung jeder Wohneinheit mit 2,2 Personen zur Anwendung gebracht. Leerstandswohnungen werden nicht berechnet.
Die Festgebühr beinhaltet u.a. folgende Leistungen:
- Vorhalteleistungen für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll, Elektroschrott, Schrott, Papier/Pappe, Schadstoffen und Weihnachtsbäumen
- Betreibung von Wertstoffhöfen
- Verwaltungsleistungen
- Abfallberatung
- Öffentlichkeitsarbeit.
Die Leistungsgebühren werden für die Leerung Ihrer Restabfallbehälter und die Behandlung, Verwertung und Beseitigung des Abfalls in Ihrem Restabfallbehälter erhoben und richten sich ausschließlich nach der Anzahl und der Größe Ihres Restabfallbehälters. Die vollständige Abfallgebührensatzung finden Sie hier.
Zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen abfallwirtschaftlichen Zielstellungen, insbesondere der Vermeidung und Verwertung von Abfällen, ohne dass illegale Entsorgungswege genutzt werden müssen, wird eine Leistungsgebühr für ein Mindestentsorgungsvolumen von 156 Liter pro Person und Jahr erhoben. Dieses wird auch dann als Leistungsgebühr berechnet, wenn ein geringeres oder kein Entleerungsvolumen in Anspruch genommen wurde.
Leistungen | Gebührensätze |
Jahresfestgebühr pro Person: | 35,88 € (2,99 € pro Monat) |
Entleerung Restabfallbehälter | |
Abfallsack (70 Liter): | 3,30 € pro Sack inkl. Entsorgung |
80 Liter (Bedarf): | 3,20 € pro Leerung |
120 Liter (Bedarf): | 4,80 € pro Leerung |
240 Liter (Bedarf): | 9,60 € pro Leerung |
Entleerung der Biotonne | |
Laubsack: | 3,10 € pro Sack inkl. Entsorgung | 120 Liter (Bedarf): | 2,45 € pro Leerung | 240 Liter (Bedarf): | 3,68 € pro Leerung |
Sie können problemlos Gebührenbescheide erneut von uns an-fordern. Die Gebühren für die Nacherstellung und den Versand entnehmen Sie bitten unserer Verwaltungsgebührensatzung.
Die aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung. Die vollständige Abfallgebührensatzung finden Sie hier.

Änderung der Personenzahl
Wir ermitteln die Personenzahl zur Erhebung der Personenfestgebühr Ihres Grundstückes auf der Grundlage von amtlichen Einwohnermeldedaten.
Bei der pauschalen Berechnung nach Wohnungseinheiten kann eine Erstattung für Wohnungsleerstand beantragt werden.
Fälligkeiten der Abfallgebühr
Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen der Gebührenberechnung die fällige Rate jeweils zum Fälligkeitstermin zu bezahlen ist. Guthaben bzw. Nachforderungen aus der Änderungsberechnung werden nur bei künftigen Raten verrechnet. Die Berechnung der Raten erfolgt unter Punkt B Ihres Gebührenbescheides.