Seit dem 1. Juli 2026 können ausgediente Einweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer einfacher zurückgegeben werden. Darauf weist der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV) hin. Kioske, Tankstellen, Supermärkte und andere Verkaufsstellen, die solche Produkte anbieten, müssen sie kostenlos zurücknehmen. Ein Neukauf ist dafür nicht erforderlich. Grundlage ist das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektoG). Mit der Neuregelung sollen Elektroaltgeräte besser erfasst und Brandrisiken durch falsch entsorgte Batterien verringert werden. Denn auch Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte. Sie enthalten Batterien, elektronische Bauteile und wertvolle Rohstoffe und gehören deshalb nicht in die Mülltonne. Werden die Batterien bei der Sammlung, beim Pressen oder in Entsorgungsanlagen beschädigt, können sie sich stark erhitzen und Brände verursachen. Neben der Rückgabe im Handel können ausgediente E-Zigaretten kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Der AEV appelliert deshalb an alle Bürger: E-Zigaretten und andere Elektrokleingeräte wie elektrische Zahnbürsten, Handys oder kleine Haushaltsgeräte gehören nicht in die Mülltonne. Wer sie an den vorgesehenen Sammel- und Rückgabestellen abgibt, hilft, Brände zu vermeiden und Rohstoffe dem Recycling zuzuführen.
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