Ab 1. März erhalten alle Grundstückseigentümer vom Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster ihre Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2023.
Im ersten Teil des Gebührenbescheides erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2022. Hierbei werden die Vorauszahlungen für die Rest- und Biotonne mit den tatsächlichen Entleerungen verrechnet sowie mögliche Veränderungen bei der Personenanzahl berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Daten erfolgt anschließend die Berechnung der Vorauszahlungen für die diesjährigen Abfallgebühren, die in zwei Raten, am 01.04.23 und am 01.10.23, zu zahlen sind.
Gebührenbescheid sorgfältig prüfen
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Gebührenbescheide vermehrt zu telefonischen Rückfragen. Das ist kein Problem, sondern sogar gewünscht, da alle Bürgerinnen und Bürger darum gebeten werden, ihren Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen. Der AEV bittet aber um Verständnis, wenn die Telefone häufiger als gewohnt besetzt sind und es zu Wartezeiten bei Nachfragen kommt.
Zu den häufigsten Fragen bietet der AEV ein FAQ zum Gebührenbescheid an - siehe unten. Bleiben individuelle Fragen offen, hilft der AEV-Kundendienst gern weiter. Er ist über das Servicetelefon unter 0 35 74/ 46 77 0 erreichbar, alternativ können Sie ihre Fragen per E-Mail an: kundendienst@schwarze-elster.de senden, die zeitnah beantwortet werden.

FAQ zum Gebührenbescheid:
Wie hoch ist die Festgebühr pro Person und Jahr?
Die Festgebühr beträgt für das Jahr 2023 monatlich pro Person 3,11 €, pro Jahr sind das 37,32 €. Die Berechnung der Festgebühr erfolgt auf Basis der Daten des Einwohnermeldeamtes zum Stichtag 1. Januar und ist damit von der Anzahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen auf dem betreffenden Grundstück abhängig. Kommt es zu Ab- oder Anmeldungen im laufenden Jahr, findet rückwirkend eine monatsgenaue Berechnung statt.
Was beinhaltet die Festgebühr?
Die Festgebühr für die Wohngrundstücke wird erhoben für:
• die Vorhalteleistungen und die Leistungen für die Entsorgung (Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung) von:
• gemischten Siedlungsabfällen und biologisch abbaubaren Abfällen sowie Weihnachtsbäumen und illegal abgelagerten Abfällen
• Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Abfällen aus Metall sowie gefährlichen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen
• Altpapier/Pappe, soweit diese nicht von den Systembetreibern erfasst werden
• die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen
• die Verwaltungsleistungen, die Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird die Personenzahl ermittelt?
Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster ermittelt gemäß § 5 der Abfallgebührensatzung die Personenanzahl zur Erhebung der Festgebühr der Grundstücke auf der Grundlage von amtlichen Einwohnermeldedaten (Haupt- oder Nebenwohnung).
Wie wird die Leistungsgebühr berechnet?
Restabfall:
Die Berechnung der Leistungsgebühr erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die vorausgezahlte Pauschale für die Leerungen der Restabfallbehälter mit der tatsächlichen Anzahl der Leerungen des Vorjahres verrechnet. Anschließend dient diese Anzahl der Entleerungen als Grundlage für die Berechnung der vorauszuzahlenden Pauschale für das aktuelle Jahr. Ob eine Mindestentleerungsvolumen berechnet wird, ist von der tatsächlich abgegebenen Restabfallmenge sowie von der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen abhängig und wird im Abfallgebührenbescheid detailliert dargestellt. Das Mindestleerungsvolumen umfasst drei Liter pro Person und Woche.
Bioabfall:
Die Leistungsgebühr für die Biotonne wird an Hand der Leerungen des Abfallbehälters berechnet. Für die Biotonne sind Vorauszahlungen zu leisten, die im Folgejahr wie beim Restabfallbehälter mit den tatsächlichen Entleerungen verrechnet werden.
Bezahle ich für die Entsorgung von Verpackungsabfällen?
Nein. Über die gelbe Tonne werden Verpackungsabfälle (nicht Verkaufsabfälle) entsorgt. Die Leerung der gelben Tonne und die Entsorgung der Verpackungen werden ausschließlich über die Verkaufspreise der Produkte finanziert. Es handelt sich dabei gemäß dem Verpackungsgesetz um ein vollständig privatwirtschaftlich organisiertes und finanziertes Entsorgungssystem.
Was ist bei der Verrechnung und Vorauszahlung der Leistungsgebühr zu beachten?
Neben der Festgebühr berechnet der AEV Leistungsgebühren. Im ersten Teil des Abfallgebührenbescheids findet eine Verrechnung der vorausgezahlten Pauschale mit der tatsächlichen Leerungsanzahl des Vorjahres statt. Des Weiteren dient diese Anzahl der Entleerungen als Grundlage für die Berechnung der vorauszuzahlenden Pauschale für das laufende Jahr.
Was ist das Mindestentleerungsvolumen?
Da in jedem Haushalt Abfall entsteht, setzt der AEV eine minimale Mindestmenge pro Person und Jahr an, die entsorgt werden muss. Dies nennt man Mindestentleerungsvolumen. Es beträgt 156 Liter pro mit Haupt- oder Nebensitz gemeldeter Person und Jahr. Die angesetzte Mindestmenge ist ein Durchschnittswert, den eine Person erreichen kann, ohne dass sie illegal Abfall entsorgt.
Besonders atypische Lebensweisen und Konsumgewohnheiten werden bei diesem pauschalen Ansatz nicht berücksichtigt. Damit soll ein naheliegendes Ausweichverhalten der kostenpflichtigen Entsorgungsleistungen von Rest- und Bioabfall zu den kostenfreien Sammelsystemen (Papier-, Verpackungs-, Bioabfall und Sperrmüll) verhindert und die Qualität der getrennt zu sammelnden Abfälle verbessert werden.
Kann ich einen Nachweis über die abgerechneten Leerungen erhalten?
Falls Sie Zweifel an der Anzahl der abgerechneten Leerungen für den Restabfallbehälter oder der Biotonne haben, übersenden wir Ihnen einen Einzelleerungsnachweis. Nutzen Sie dazu die E-Mail-Adresse des Kundendienstes: kundendienst (at) schwarze-elster.de oder unser Servicetelefon unter 0 35 74 46 77 0.
Ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren möglich?
Auf schriftlichen Antrag kann die Grund- und/oder Mindestentleerungsgebühr für Personen, die mehr als sechs aufeinander folgende Monate von ihrem Haupt- /Nebenwohnsitz, insbesondere aus Gründen des Berufes, der Ausbildung, des Studiums, abwesend sind, ermäßigt werden.
Diese Anträge sind unter Vorlage geeigneter aktueller Nachweise hinsichtlich der Abwesenheit jährlich neu bis zum 10. Februar beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, Hüttenstraße 1 c, 01979 Lauchhammer einzureichen.
Alternativ kann das Formular: Antrag auf Ermäßigung heruntergeladen werden.
Wie kann ich die Abfallgebühren bezahlen?
Per Überweisung:
Damit Ihre Zahlung dem richtigen Kundenkonto zugeordnet werden kann, geben Sie bitte die aufgeführte Kunden-Referenznummer im Verwendungszweck an.
Per Girocode:
Der QR- oder Giro-Code auf dem Abfallgebührenbescheid erleichtert für beide Seiten die Überweisung. Mit der neuen Funktion „QR-Code einlesen“ in Ihrer Mobile-Banking-App oder bei diversen Sparkassen und Banken sowie auch am SB-Terminal scannen Sie einfach nur den Girocode. Dadurch werden automatisch alle Daten in das Überweisungsformular übertragen: Empfänger, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck. Sie geben anschließend nur noch Ihre Überweisung wie gewohnt mit einer TAN frei.
Per SEPA-Lastschriftmandat:
Einfacher und bequemer kann die Zahlung durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beim AEV erfolgen. Die Vorteile liegen auf der Hand: die lästige Terminüberwachung für die Raten der Abfallgebühren entfällt, die Zahlungen erfolgen immer pünktlich und deren Zuordnung durch die Mandatsreferenznummer erfolgt fehlerfrei. Für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats beim AEV liegt dem aktuellen Abfallgebührenbescheid ein Vordruck bei, der ausgefüllt an den AEV per Post geschickt werden kann.
Alternativ kann das Formular: SEPA-Lastschriftmandat heruntergeladen werden.
Kann ich Abfallgebühren sparen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aktiv seine Abfallgebühren reduzieren, indem jeder möglichst wenig Abfall produziert und auf die richtige Trennung achtet.