Wissenswertes rund um die Abfallentsorgung

Wichtig zu wissen

Bitte stellen Sie am Leerungstag Ihre Abfälle bis spätestens 6:30 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand.

Dies betrifft Ihre Tonnen für Restmüll, Bioabfälle, Papier, Verpackungen, die Abfall- und Laubsäcke, sowie Sperrmüll, Elektrogeräte oder Schrott.

Beachten Sie bitte, dass die Abfallbehälter nicht auf den Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer abgestellt werden.

Entsorgung bei Baustellen

Ist eine Baustelle im Weg stellen Sie bitte die jeweiligen Behälter am Anfang bzw. am Ende der Baumaßnahme zur Entsorgung bereit. Die Baufirma vor Ort wird Ihnen dabei behilflich sein, bitte sprechen Sie die Mitarbeitenden an.

Sperrmüll und Gartenabfälle

Auch Sperrmüll und Gartenabfälle stellen Sie bitte bis 6:30 Uhr gut sichtbar an den vom Entsorgungsfahrzeug befahrbaren Straßenrand zur Entsorgung bereit. Ihre Abfälle werden dann im Laufe des Tages abgeholt. 

Da die Entsorgungsfahrzeuge zum Teil in zwei Schichten unterwegs sind, kann die Entsorgung auch am späten Nachmittag oder abends erfolgen.

Sollten Ihre Abfälle nicht rechtzeitig bereit stehen und das Sammelfahrzeug Ihr Grundstück bereits angefahren haben, so haben Sie keinen Anspruch auf eine nachträgliche Entsorgung.

Sperrmüll Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (1).

Hinweise zum Winterbetrieb

Damit Sie auch bei frostigem Wetter keine Probleme mit der Entleerung Ihrer Abfallbehälter bekommen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Stellen Sie Ihre Mülltonne so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren kann, z.B. in einer Garage, im Keller oder einem geschützten Platz auf der Gebäudesüdseite. Feuchte Abfälle sollten Sie bei stärkerem Frost in Zeitungspapier oder Plastiktüten packen.
  • Müllbehälter, bei denen der Inhalt eingefroren ist, lassen sich nicht leeren. Bereits der Versuch, den Inhalt in den Müllwagen zu schütten, verursacht Kosten und führt zur Zählung und zur Abrechnung auf Ihrem Gebührenbescheid.


Bei einer eingefrorenen Tonne haben Sie keinen Anspruch auf eine Gutschrift dieser gezählten Leerung.
Das gleiche gilt für Restabfallbehälter, in die der Restmüll durch Einstampfen oder -spülen verdichtet wurde.