Informationen und Hinweise zur Gebührenberechnung
Die Gebühren für Wohngrundstücke setzen sich aus den Fest- und Leistungsgebühren zusammen. Wobei die Festgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück einwohnermelderechtlich erfassten Personen berechnet werden.
Die Festgebühr beinhaltet u.a. folgende Leistungen:
- Vorhalteleistungen für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll, Elektroschrott, Schrott, Papier/Pappe, Schadstoffen und Weihnachtsbäumen,
- Betreibung von Wertstoffhöfen,
- Verwaltungsleistungen
- Abfallberatung,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Die Leistungsgebühren werden für die Leerung Ihrer Restabfallbehälter und die Behandlung, Verwertung und Beseitigung des Abfalls in Ihrem Restabfallbehälter erhoben und richten sich ausschließlich nach der Anzahl und der Größe Ihres Restabfallbehälters.
Zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen abfallwirtschaftlichen Zielstellungen, insbesondere der Vermeidung und Verwertung von Abfällen, ohne dass illegale Entsorgungswege genutzt werden müssen, wird eine Leistungsgebühr für ein Mindestentsorgungsvolumen von 156 Liter pro Person und Jahr erhoben. Dieses wird auch dann als Leistungsgebühr berechnet, wenn ein geringeres oder kein Entleerungsvolumen in Anspruch genommen wurde.
Leistungen | Gebührensätze |
Jahresfestgebühr pro Person: | 35,88 € (2,99 € pro Monat) |
Entleerung Restabfallbehälter | |
Abfallsack (70 Liter): | 3,30 € pro Sack inkl. Entsorgung |
80 Liter (Bedarf): | 3,20 € pro Leerung |
120 Liter (Bedarf): | 4,80 € pro Leerung |
240 Liter (Bedarf): | 9,60 € pro Leerung |
Entleerung der Biotonne | |
Laubsack: | 3,10 € pro Sack inkl. Entsorgung | 120 Liter (Bedarf): | 2,45 € pro Leerung | 240 Liter (Bedarf): | 3,68 € pro Leerung |
Auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen kann die Fest- und die Leistungsgebühr für Personen, die mehr als sechs aufeinander folgende Monate von ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz, insbesondere aus Gründen des Berufes, der Ausbildung und des Studiums, abwesend sind, um 50 % ermäßigt werden. Gemäß der Abfallgebührensatzung ist dieser Antrag ist jährlich neu, möglichst bis zum 10.02. des Jahres, zu stellen.
EAK-Schlüsselnummer | EAK-Bezeichnung (Abfallstoff) | Gebühr |
20 01 26 | Öle und Fette | Euro / kg |
20 01 26 | Motoren- und Getriebeöle (PCB-frei) | 0,95 Euro / kg |
20 01 26 | Fette, Wachse, fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel | 0,95 Euro / kg |
20 01 25 | Speiseöle und -fette, Frittierfett | 0,95 Euro / kg |
20 01 27 | Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten und Behälter mit diesen Restanhaftungen | 2,71 Euro / kg |
20 01 13 | Lösemittel | 2,71 Euro / kg |
20 01 14 | Säuren, Säuregemische | 2,85 Euro / kg |
20 01 15 | Laugen, Laugengemische, Ammoniaklösung | 2,85 Euro / kg |
20 01 29 | Haushaltsreiniger | 2,85 Euro / kg |
20 01 29 | Laborchemikalien | 2,85 Euro / kg |
20 01 17 | Fotochemikalien | 2,85 Euro / kg |
20 01 32 | Arzneimittel | 2,85 Euro / kg |
20 01 19 | Pestizide | 2,85 Euro / kg |
20 01 20 | Batterien | 0,00 Euro / kg |
20 01 21 | Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle | Euro / kg |
Leuchtstofflampen – stabförmig | 0,00 Euro / kg | |
Leuchtstofflampen - Sonderbauformen | 0,00 Euro / kg | |
quecksilberhaltige Rückstände | 11,34 Euro / kg | |
Spraydosen mit PUR-Schaum | 0,00 Euro / kg | |
20 01 23 | Geräte die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (z.B. Feuerlöscher) | 4,30 Euro / kg |
20 01 35 | Kleinelektronikschrott | 0,00 Euro / kg |
20 01 30 | Waschmittel-, Körper- und Autopflegemittel | 2,85 Euro / kg |
Sie können problemlos Gebührenbescheide erneut von uns an-fordern. Die Gebühren für die Nacherstellung und den Versand entnehmen Sie bitten unserer Verwaltungsgebührensatzung.
Die aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung. Die vollständige Abfallgebührensatzung finden Sie hier.

Änderung der Personenzahl
Wir ermitteln die Personenzahl zur Erhebung der Personenfestgebühr Ihres Grundstückes auf der Grundlage von amtlichen Einwohnermeldedaten.
Fälligkeiten der Abfallgebühr
Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen der Gebührenberechnung die fällige Rate jeweils zum Fälligkeitstermin zu bezahlen ist. Guthaben bzw. Nachforderungen aus der Änderungsberechnung werden nur bei künftigen Raten verrechnet. Die Berechnung der Raten erfolgt unter Punkt B Ihres Gebührenbescheides.
Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel von Grundstücken sind dem Abfallentsorgungsverband innerhalb von 4 Wochen schriftlich nach Besitzübergang anzuzeigen.
Dazu verwenden Sie bitte unsere Formulare aus dem Online-Service.
Ermäßigung
Auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen kann die Festgebühr und das Mindestentsorgungsvolumen für Personen, die mehr als sechs aufeinander folgende Monate von ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz, insbesondere aus Gründen des Berufes, der Ausbildung und des Studiums, abwesend sind, ermäßigt werden.
Die Anträge sind unter Angabe des Grundes sowie Vorlage geeigneter aktueller Nachweise hinsichtlich der Abwesenheit jährlich neu bis zum 10.02. des Jahres beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, Hüttenstraße 1 c, 01979 Lauchhammer einzureichen.